Finanzierung von Infrastruktur ist (k)eine Einbahnstraße – Die Güterbahnen

[Presseaussendung, Informationsverbund]
von hacl

Art. 87e regelt eine grundgesetzliche Verpflichtung des Bundes für seine Schieneninfrastruktur. Genauer: Der Bund muss gewährleisten, dass dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Sch...