EuGH bestätigt VKI-Rechtsauffassung im Verfahren gegen Deutsche Bahn

[Newslink, Presseaussendung]
von AIM

Wohnsitz als Voraussetzung für SEPA-Lastschrifteinzug ist unzulässig. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bahn AG enthalten eine Klausel, die eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrifteinzug nur dann zulässt,